§1 Vertragsschluß und-dauer

Mit Unterzeichnung des umseitigen Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen Booth InDancity GmbH (InDancity) und dem Vertragspartner. Der Vertrag hat eine unbestimmte Dauer. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner vom Tanzstudio Booth InDancity GmbH. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person.

§2 Anmeldung

Die erstmalige Anmeldung InDancity kostet € 60,-. Die Kundendaten werden in einer Datenbank erfasst. Die Anwesenheit der SchülerInnen wird durch die LehrerInnen mittel Anwesenheitslisten geprüft. Die Anmeldung ist nicht übertragbar.

§3 Zahlungsbedingungen

1) Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen Kursgebühren. Der Monatsbeitrag zuzüglich allfälliger Entgelte für gewählte Zusatzprodukte wird jeweils am 5. jedes Monats zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus einmalig für die gesamte Mindestvertragslaufzeit (Semester (5 Monate)/September-Januar & Februar-Juni oder Schuljahr) oder monatlich mittels Abbuchungsauftrag (SEPA Basislastschrift) oder Überweisung. Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn die Leistungen der Einrichtung nicht in Anspruch genommen werden. Alle Entgelte verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte sich die Umsatzsteuer erhöhen ist InDancity berechtigt, diese Erhöhung an das Mitglied weiterzugeben. Ebenso werden Ermäßigungen der Umsatzsteuer entsprechend weitergegeben. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühren.
2) Liegen wichtige gesundheitliche Gründe vor, aus denen das Mitglied an der Benützung des Tanzunterrichts für mindestens ein Monat oder länger verhindert ist, kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer amtlichen bzw. fachärztlichen Bescheinigung für einen entsprechenden Zeitraum stillgelegt werden. In diesem Fall verschiebt sich die nächste Kündigungsmöglichkeit um die Dauer der Stilllegung.
3)Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen können schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Pro Zahlungserinnerung bzw. Mahnschreiben wird eine Gebühr in Höhe von € 7,- verrechnet
4) Gerät der Kunde trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen mit der Zahlung eines Betrages, der zumindest zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist InDancity berechtigt, den Vertrag aufzulösen sowie allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandenen und notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

§4 Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich bei Booth InDancity GmbH eingehen. Der Vertragspartner kann bis zum fünften Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des nächsten Kalendermonats kündigen (zB.: Kündigung ergeht per 04. April an Booth InDancity GmbH so hat Vertragspartner hat Monatsgebühr April und Mai zu leisten). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei InDancity an.

§5 Film, Video- und Fotoaufnahmen

In dem Tanzstudio InDancity werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Auch Videoaufnahmen während des Unterrichts werden erstellt. Sofern der Vertragspartner nicht wünscht, daß von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden, teilt er dies schriftlich InDancity mit. Andernfalls geht InDancity davon aus, dass er der Veröffentlichung honorarfrei zustimmt und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz der Booth InDancity GmbH übergehen. Die Fotos werden z. B. von InDancity auf der Internetseite www.indancityvienna.com, Facebook, YouTube oder Instagram eingestellt. Sofern der Vertragspartner dies nicht wünscht, kontaktiert er InDancity, welche das Foto sodann entfernen wird.

§6 Haftung

Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen von InDancity geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von InDancity oder deren MitarbeiterInnen verursacht werden, ist jede Haftung, die auf Vorsatz und grobe sowie leichte Fahrlässigkeit beschränkt ist, ausgeschlossen. Für die Garderobe des/der Vertragspartners/Vertragspartnerin bzw. anderweitige (Wert)- Gegenstände etc. wird keine Haftung übernommen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen – auch fahrlässig verursachte – werden auf Kosten des/der Verursachers/Verursacherin instand gesetzt. SchülerInnen werden nur während des gebuchten Unterrichts im Studio vom unterrichtenden Dozenten beaufsichtigt. Außerhalb des Unterrichts haften Eltern für Ihre Kinder. InDancity übernimmt keine Haftung. Diejeniegen SchülerInnen, welche die erforderliche Disziplin bei einem Unterricht verletzen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
InDancity übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken und die medizinische Eignung der TeilnehmerInnen im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Tanzkursen. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung des Gesundheitszustandes obliegt allen TeilnehmerInnen selbst.
Mit der Anmeldung wird bestätigt, sich körperlich in einem entsprechenden Zustand zu befinden, um in der Lage zu sein, das Tanzen auszuüben. Die Teilnahme erfolgt auf eigenem Risiko.
Mit der Anmeldung wird bestätigt, im Besitz einer gültigen und ausreichenden Kranken- und Unfallversicherung zu sein.

§7 Sonstiges

Das Verursachen von Lärm ist in den Räumlichkeiten von InDancity und im Stiegenhaus verboten. Das Mitglied erklärt, dass es die in dem Tanzstudio aufliegende Hausordnung in der jeweiligen Fassung anerkennt. Bei besonders groben Verstößen gegen die Hausordnung, wie z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl etc. kann der Zutritt zu dem Tanzstudio schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall haben die KundInnen dennoch die laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu tragen. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht sowie das Tragen entsprechender Tanzbekleidung ist erforderlich. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Dozenten vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen.
Im Falle von behördlichen Auflagen und Einschränkungen in Zusammenhang mit Covid 19 wird der Unterrichtsbetrieb per Online-Streamings fortgesetzt. Die laufende Verpflichtung zur Beitragszahlung bleibt aufrecht und eine allfällige Rückerstattung von geleisteten Beiträgen ist ausgeschlossen.

§8 Wirksamkeit

Mündliche Nebenabreden oder sonstige Absprachen sind ungültig. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist der/die VertragspartnerIn, mit den gesetzten AGBs von Booth InDancity GmbH InDancity einverstanden und akzeptiert. Mit dem Erwerb eines Abonements werden die Hausordnung und AGBs von InDancity akzeptiert.

§9 Ferien

Die Ferien und Feiertage wollen der Homepage oder an der Rezeption von InDancity entnommen werden. Diese Feiertage sind dem Schulsystem angepasst und beinhalten keine Fenstertage.

Impressum:

Booth InDancity GmbH, Bennogasse 8A/1B, 1080 Wien
Tel.: +43 664 2204647
E-Mail: office@indancityvienna.com
Web: www.indancityvienna.com
IBAN: IBAN AT53 2011 1842 9294 7800
BIC: GIBAATWW