Grundlegendes

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben Rechte und Pflichten. Jeder hat Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
Respekt und gegenseitige Wertschätzung sind für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft oberste Priorität. Gewalttätigkeit, Sachbeschädigung und Respektlosigkeit können nicht toleriert werden. Gegenstände, welche die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von den SchülerInnen sowie begleitenden Personen nicht mitgebracht werden.
Die SchülerInnen haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit den Ertrag der Unterrichtsarbeit zu fördern. Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule sind, wie auch alle zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, schonend zu behandeln. Entstandene Schäden müssen, soweit den SchülerInnen zumutbar, von ihnen selbst behoben werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen beschädigte Gegenstände im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.

§ 1 Aufenthalt im Schulbereich

Ab 8 Uhr Montags-Freitags ist das Tanzstudio für unsere SchülerInnen geöffnet und ab 21 Uhr (Samstags ab 15 Uhr) ist die Tanzstudio geschlossen. An Sonntagen und staatlichen Feiertagen ist die Schule geschlossen. Außerordentliche Proben- bzw. Unterrichtszeiten werden von der Leitung des Tanzstudios, während des Schuljahres bekannt gegeben.
Schulfremde Personen
müssen sich bei der Rezeption anmelden.
Pausenaufenthalt
Kurze Pausen werden von den Schülerinnen und Schülern ausschließlich in den Unterrichtsräumen bzw. Garderoben verbracht.

§ 2 Arbeitsraum Ballettschule

Pünktlichkeit und Unterrichtsbesuch:
Pünktliches Erscheinen ist für alle Mitglieder des Tanzstudios eine Notwendigkeit. Wer verspätet zum Unterricht kommt, stört und zeigt mangelnde Rücksicht gegenüber LehrerInnen und MitschülerInnen. Wiederholte Unpünktlichkeit ist nicht tolerierbar. Eltern, Erziehungsberechtigte sowie begleitende Personen dürfen nicht während des Unterrichts in den Studios anwesend sein.
Der Unterrichtsbesuch ist eine aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen. Dies beinhaltet auch das Mitbringen von Unterrichtsmaterialen, wie z.B. Schläppchen, Steppschuhe, und weitere trainingsspezifische Bekleidung und Schuhwerk. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die jeweiligen LehrerInnen.
Fernbleiben von Unterricht & Stellprobe:
Erkrankungen von SchülerInnen muss der Leitung des Tanzstudios von dem gesetzlichen Vertreter schriftlich oder per Mail umgehend gemeldet werden. Das unentschuldigte Fernbleiben der Schülerin/des Schülers an den von dem Tanzstudio während des Schuljahres bestimmten Stellproben (ab der 3. Stellprobe) kann dazu führen, dass den getroffenen Schülern/innen an der Teilnahme abgesagt werden kann.
Elektronische Geräte (Handys, Smartphones, Gameports, Laptops, Tablet-Computers usw.), die im Unterricht keine Verwendung finden, sind im Ballettsaal nicht erlaubt. Spezielle Bestimmungen für Sonderunterrichtsräume sind einzuhalten.

§ 3 Lebensraum Ballettschule

Umfangsformen:
Gute Umgangsformen wie Grüßen, Höflichkeit, respektvoller Umgang miteinander, Hilfeleistung und Rücksichtnahme, tragen zu einem guten Schulklima bei.
Mit Beginn der Unterrichtsstunde befinden sich alle SchülerInnen in ihren Klassenräumen. Während der Unterrichtseinheiten bleiben die Türen der Studios geschlossen, während der Pausen bleiben die Türen der Studios geöffnet.
Mitgebrachte Getränke und Jause sind ausschließlich in den Pausen zu konsumieren; Essen ist in den Studios nicht erlaubt. Das Betreten der Studios mit den Straßenschuhen ist verboten.
Am Ende der letzten Unterrichtsstunde übernehmen die SchülerInnen gemeinsam mit dem Lehrer/der Lehrerin dieser Stunde die Verantwortung für ein ordentliches Verlassen des Studios: Verschmutzungen entfernen, Sessel zurück bzw. zusammenstellen, Licht abdrehen, Fenster und Türen schließen.

§ 4 Das Rauchen

ist im Schulgebäude verboten; vor dem Schulgebäude ist im Sinne der Kinder und Jugendlichen eine rauchfreie Zone von mindestens 10 Metern von dem Haupteingang einzuhalten.

§ 5 Schulbereich

Im Schulbereich ist die Benutzung bzw. das Mitbringen von Scootern, Skateboards, Inlineskates und dergleichen aus Sicherheitsgründen verboten. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommene Geldbeträge und gestohlene Gegenstände.

§ 6 Die Hausordnung

Gilt für die StudentInnen des Tanzstudios „InDancity“ sowie dazugehörige Personen (Eltern, Erziehungsberechtigte und Begleitungspersonen) und ist integrierter Bestandteil der Schulordnungen des Tanzstudios „InDancity“ und gilt ab 1. September 2020.
Die Hausordnung befindet sich in einer Zusammenhang mit den gesetzten AGB & AllgInfo.

Geschäftsführende Direktorin
Sharon Booth